Last Updated on 02/04/2024 by CurleyInspire
Am 01. Januar ist die neue LPO in Kraft getreten. In diesem Blogartikel möchte ich zeigen, was sich für den Handel, für die Hersteller und für die Reitsportler/innen und Kutschefahrer/innen geändert hat.
Prinzipien, Kontrollmechanismen und Konsequenzen
Die LPO unterscheidet sich von den Guidelines and Rules der FEI in der EU. Denn jede in den Regelwerken nicht ausdrücklich erwähnte Ausrüstung ist nicht zugelassen. Es steht somit nicht immer alles explizit in irgendeiner Passage der LPO drin, was nun erlaubt oder nicht erlaubt ist.
Die LPO setzt auch bestimmte Dinge voraus. Beispielsweise, wie ein Reithalfter korrekt verschnallt werden oder Gamaschen an den Beinen korrekt angebracht werden müssen. Denn selbst wenn ein zugelassener Gegenstand verkauft wird, kann es sein, dass der Anwender diesen in einer Form nutzt, die einfach nicht zulässig ist. Z.B. darf eine Gamasche nicht um die Nase geschnallt werden. Die Fliegenhaube darf nicht die Augen verdecken oder die Gamaschen dürfen an den Beinen nicht zu fest geschnürt werden.
Wer kontrolliert das Ganze?
In § 87 der LPO sind die sogenannte Ausrüstungskontrollen geregelt. .Die die LPO gibt den Richterinnen, Richtern oder LK beauftragten da auch Konsequenzen an die Hand. Wenn jemand am Turnier mit der falschen Ausrüstung aufläuft, gibt es die Möglichkeit, dass ich entweder nicht zugelassen oder abgeleutet, während meiner Prüfung oder auch nachträglich disqualifiziert werde. Auch ein zu großes Logo auf der Schabracke kann so theoretisch zum Ausschluss von meiner Prüfung führen. Im schlimmeren Fall kann man wegen unsportlichen Verhaltens belangt werden. Und wenn, (das kommt sehr selten vor) an meiner Ausrüstung etwas manipuliert habe, gibt es auch Ordnungsmaßnahmen, die die entsprechenden Richter LK beauftragter im Zweifel die FN verhängen können.
Welche nationalen Regelwerke und Richtlinien gibt es überhaupt?
Es gibt die WBO und die LPO. Und dann gibt es noch, das vergessen viele immer, die Richtlinien der FN, also ganz besonders Band 12 und 5. Und auch diese Richtlinien sind Teil des Reglements für Turniere. Bedeutet, dass manche Regeln in der LPO so explizit gar nicht drin stehen. Z.B findet man aber auf dem Band 1 Grundausbildung für Reiter und Pferd oder für den Fahrsport Band 5.
Die Neuerungen der LPO 2024 im Detail
Neuerungen für Reiter
Neu zulässig ist, ist die Verwendung einer Kamera an der Ausrüstung. Wichtig ist, dass das Ganze auf eigene Gefahr des Teilnehmers erfolgt.
Der Helm muss auch zugelassen sein für die Verwendung einer Kamera. Ich kann also nicht einfach eine Kamera nehmen und mir diese auf den Helm kleben , denn damit verfällt die Sicherheitsgarantie des Herstellers.
In Dressur, Dressurreiter und Dressurpferde Prüfungen kann in der Klasse S anstelle eines Jackets jetzt auch einreihen abgetragen werden.
Sporen dürfen jetzt nur noch 40 mm sein. Das sind 4,0 cm gemessen ab dem Stiefel. Zudem sind nur noch frei rotierende Rädchen ohne Zacken erlaubt.
Neuerungen für Reitpferde
Die Nutzung elektronischer Messgeräte, die Leistungsdaten des Pferdes ermitteln und nur nach der Prüfung ausgewertet werden können, ist zulässig.ng elektronischer Messgeräte, die Leistungsdaten des Pferdes ermitteln und nur nach der Prüfung ausgewertet werden können, ist zulässig.
Zäumung auf Trense möglich in (Festlegung der Ausschreibung)
- Dressur-LP Kl. L bis S*
- Dressurreiter-LP Kl. L und M
- Dressurpferde-LP Kl. S*
Zäumung auf Kandare möglich in
- Dressur-LP Kl. L bis S*
- Dressurreiter-LP Kl. L und M
- Dressurpferde-LP Kl. S*
- verpflichtend ab Dressur-LP Kl. S** und Dressurreiter-LP Kl. S
2 Startnummern am Pferd
Was auch schon mehrfach übersehen wurde: In der LPO ist wieder von “Startnummern” die Rede. Das bedeutet: mindestens Zwei.
Neuerungen im Fahrsport
Auch im Fahrsport haben sich einige Dinge geändert:
- Die Verwendung einer Kamera an der Ausrüstung ist grundsätzlich zulässig und erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers.
- Dressur- und Kegelfahren: Schutzweste/Rückenschutz ist erlaubt.
- Geländefahren: Airbag-Weste zusätzlich zur Schutzweste erlaubt.
- Kegelfahren: Alle Altersklassen müssen nun einen Helm tragen.
- Peitsche mit Schnur (Schnurlänge beliebig) erlaubt.
- Der altbekannte Peitschenschlag heißt jetzt allerdings nicht Peitschenschlag, sondern Peitschenschnur (neues Keyword) ;).
Foto von Jacek Ulinski auf Unsplash
Produktkennzeichnung und Werbung
Für das Thema Produktkennzeichnung und Werbung gibt es in der LPO einen eigenen Paragraphen (§73). Wer sich nicht dran hält, kann wirklich auch rausgeläutet werden.
Gut, wenn es dafür Regeln gibt. Aus meiner persönlichen Sicht ist das aber ein Thema, dass keinen Tier schadet und auch keinen Vorteil im Wettbewerb verschafft. Aber es steht im Reglement drin und so müssen wir uns alle daran halten.
- Produktkennzeichnungen dürfen nur mit einer maximalen Größe von 3 cm² angebracht werden. Größer ist auf dem Turnier einfach nicht zulässig
Zusätzlich zu dieser Produktkennzeichnung darf ich auf verschiedene Produkte, und die sind wieder für die verschiedenen Disziplinen teilweise einzeln geregelt, Werbung anbringen:
- Satteldecke: 200 cm² auf jeder Seite
- Ohrenschützer: 75 cm²
- Jackett/Oberbekleidung: beidseitig 80 cm²
- Hemdkragen/Plastron: 16 cm²
- Helm (außer Dressur): mittig 125 cm²
- Reithose (außer Dressur): 80 cm²
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Startnummern für Pferde: Alles Wissenswerte zu 3-stelligen und 4-stelligen Nummern - der-pferdeblog.de
26. Mai 2024 at 11:26[…] müssen seit der Änderung der LPO 2024 ( Die neue LPO 2024 – Was hat sich geändert?) links und rechts an Satteldecke oder am Reithalfter des Pferdes […]