Versicherungssprache. Die Bedeutung der vielen unbekannten Wörter in der Pferdeversicherung
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Versicherungssprache – die Bedeutung der vielen unbekannten Wörter in der Pferdeversicherung

Last Updated on 22/06/2022 by CurleyInspire

Wer eine Versicherung rund um sich und das Pferd abschließen möchte, der wird mit einer Vielzahl an unbekannten Wörtern konfrontiert.

Hier findet ihr die wichtigsten Begriffe um Euch in dem Dschungel der Versicherungs-Wörter zurecht zu finden.

Bildgebende Verfahren

Ist ein Oberbegriff aus der medizinischen Diagnostik.
Darunter fallen alle zwei und dreidimensionalen Bilddaten von Organen und Strukturen.
Bsp:: Röntgen, Ultraschall, MRT, CT.

Courtage

Der Lohn des Maklers für einen erfolgreich vermittelten Versicherungsvertrag. Nicht zu verwechseln mit Provision!

Dauernde Unbrauchbarkeit

Bei der dauernden Unbrauchbarkeit ist Vorsicht geboten. Denn es gibt bei den Ver

Entschädigungsgrenze

Ist die Summe, die dein Versicherer im Schadensfall zahlt.

Flurschäden

Schäden an landwirtschaftlich genutzten Flächen wie Weiden, Felder, Obstbauanlagen oder Rollrasenanlagen.
Galoppiert ein Pferd z.B. querfeldein über ein Feld, kann dem Landwirt oder Gärtner dadurch ein Schaden entstehen. (Geringere Ernte oder der Rollrasen lässt sich nicht mehr verkaufen)

Fremdreiter

Jemand, der ein Pferd unentgeltlich und nur gelegentlich reitet und dieses auch nur kurz beaufsichtigt.
Beispielsweise eine Stallkollegin, die während dem eigenen Urlaub das Pferd reitet.

GOT

= Gebührenordnung der Tierärzte.
Sie beschreibt, wie viel der Tierarzt für eine Leistung abrechnen darf/muss. Alle Tierärzte sind dazu verpflichtet sich an diese Gebührenordnung zu halten.

Helmklausel

Wenn man bei einem Unfall einen Helm trägt erhält man eine höhere Invaliditätsleistung.

Heilbehandlung

Heilbehandlungen sind Behandlung, die notwendig sind, um Krankheiten zu erkennen und zu heilen oder Beschwerden zu lindern. Zudem gehören auch alle Maßnahmen, um der Verschlimmerung einer Krankheit entgegen zu wirken. Beispielweise wären das regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, Zahn- oder Wundbehandlungen.

Jahreshöchstleistung

Die Summe an Geld, die die Versicherung pro Versicherungsjahr für Schäden bezahlt.

Bsp1: Mein Pferd hat in einem Jahr 2 Mal eine Kolik-OP. Jede OP hat 3.000€ gekostet.
Ist in den Versicherungsbedingungen eine Jahreshöchstleistung von 5.000€ angegeben, müsste ich bei der zweiten Operation, 1000€ aus eigener Tasche bezahlen.

Bei einigen Versicherern gibt es allerdings keine Jahreshöchstleistung. Es lohnt sich also einen genauen Blick auf seine Versicherungsbedingungen zu werfen.

Reitbeteiligung

Eine Person, welche sich an den Kosten für ein Pferd beteiligt und dieses im Gegenzug regelmäßig reitet und versorgt.

💥Was viele nicht wissen:
Der Pferdebesitzer haftet auch, wenn die eigene Reitbeteiligung durch das Tier verletzt wird. Allerdings trägt unter Umständen die Reitbeteiligung ein Mitverschulden zu 50%.
Hier findet ihr den sehr ausführlichen Artikel.

Selbstbeteiligung

Der Begriff ist rechtlich definiert. Danach ist ein Tierhüter, bzw. Tieraufseher, wer die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt.
Also derjenige, dem die selbstständige, allgemeine Gewalt und Aufsicht über das Tier durch eine Vereinbarung übertragen wurde.
In vielen Fällen ist also der Stalleigentümer auch der Tierhüter, wenn man z.B. einen Boxenmietvertrag mot diesen geschlossen hat und er das Pferd bspw. füttert, mistet oder bewegt (Koppelservice, Führanlagenservice).

Die finanzielle Beteiligung, die ich in einem Schadensfall selbst übernehme.

Bsp.: Hat mein Pferd die Box zertrümmert (schaden: 500€) und ich habe eine Selbstbeteiligung von 250€, bekomme ich von der Versicherung den Differenzbetrag von 250€ ausgezahlt.

Tierhalter

Tierhalter ist, wer im eigenen Interesse die Sorge für das Pferd übernommen hat, an seinem Wohlergehen interessiert ist und das wirtschaftliche Risiko seines Verlustes trägt. In der Regel ist das auch der Eigentümer.

Versicherungsprämie

Entgelt des Versicherungsnehmers für den Versicherungsschutz.

Wagniswegfall

Wenn das versicherte Risiko (Pferd/Hund/Katze/Auto etc.) wegfällt.
Entweder durch Verkauf oder Tod bzw. Zerstörung (Bspw. beim Auto, wenn es durch Zerstörung/Unfall ein Totalschaden wird und verschrottet werden muss)
Der Versicherungsvertrag wird aufgelöst und abgerechnet.

Wartezeit

Die Wartezeit beschreibt eine Zeitspanne zwischen dem Versicherungsbeginn (Datum des unterschriebenen Versicherungsscheines) und dem ersten Tag, ab dem man eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen darf.
Wartezeiten sollen vor allem einen Missbrauch verhindern.
Beispielsweise, dass eine Versicherung abgeschlossen wird, obwohl der Schaden schon eingetroffen ist. Man lässt ihn reparieren oder ausbezahlen und kündigt wieder. Würde das jeder machen, könnte so keine Versicherungsgemeinschaft mehr existieren.

Bsp.: Ich habe mein Pferd OP-Versichert und es bekommt 3 Tage später eine Kolik. In den Versicherungsvereinbarungen ist eine Wartezeit von 7 Tagen festgelegt.
Somit kann ich die Leistung der Versicherung nicht in Anspruch nehmen und bekomme kein Geld.
Bekommt mein Pferd z.B. 8 Tage nach getätigter Unterschrift eine Kolik, bin ich versichert und erhalte mein Geld.

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